Eine in Louisiana ansässige Filmproduktionsfirma, Stellarblade, hat eine Klage wegen Markenverletzung gegen Sony und Shift Up, den Entwickler des PS5-Spiels Stellar Blade, eingereicht. In der Klage wird behauptet, dass der Titel des Spiels die bestehende Marke von Stellarblade verletzt.
Markenkonflikt:
Der Kern des Streits dreht sich um die Ähnlichkeit zwischen „Stellarblade“ (dem Markenzeichen der Filmfirma) und „Stellar Blade“ (dem Titel des Spiels). Beide Marken sind eingetragen.
Stellarblade, im Besitz von Griffith Chambers Mehaffey, behauptet, die Verwendung eines ähnlichen Namens im Spiel habe ihrem Geschäft geschadet, die Online-Sichtbarkeit verringert und es potenziellen Kunden erschwert, ihre Dienste zu finden. Sie argumentieren, dass die Ähnlichkeit von Namen und Logos, einschließlich des stilisierten „S“, bei den Verbrauchern Verwirrung stifte. Die Klage fordert Schadensersatz, Anwaltskosten, eine einstweilige Verfügung zur Verhinderung der weiteren Verwendung des Namens „Stellar Blade“ und die Zerstörung aller damit verbundenen Spielmaterialien.
Zeitleiste und Argumente:
Stellarblade hat seine Marke im Juni 2023 registriert, während Shift Up „Stellar Blade“ im Januar 2023 registriert hat. Mehaffey beansprucht jedoch seit 2006 den Besitz der Domain stellarblade.com und betreibt sein Filmproduktionsgeschäft seit 2011 unter diesem Namen. Er schickte im Juli 2023 eine Unterlassungserklärung an Shift Up. Sein Anwaltsteam argumentiert, dass Sony und Shift Up zuvor von Stellarblades Vorgehen hätten wissen müssen Rechte, angesichts der Ähnlichkeit der Namen und der etablierten Online-Präsenz von Mehaffey. Das Spiel war vor der Namensänderung im Jahr 2022 zunächst als „Project Eve“ bekannt.
Der Anwalt, der Mehaffey vertritt, betont, dass die Maßnahmen des größeren Unternehmens das kleinere Online-Unternehmen in den Schatten gestellt und dessen Lebensunterhalt beeinträchtigt haben. Die Klage verdeutlicht auch den rückwirkenden Charakter von Markenrechten, was bedeutet, dass der Schutz über das offizielle Registrierungsdatum hinausgehen kann. Angesichts der Argumente rund um die Vorbenutzung und der möglichen Verwirrung der Verbraucher dürfte der Rechtsstreit komplex werden.